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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Was ist eine faktische Vergabe?

Unter „de facto Vergabe“ wird die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verstanden, die unter Verzicht auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zustande kommt, obwohl sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung eines Vergabeverfahrens vorliegen.

Ein Unternehmen kann dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, in welchem der öffentliche Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens verpflichtet werden kann.

Was ist eine faktische Vergabe?

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