Unter „de facto Vergabe“ wird die Vergabe eines öffentlichen Auftrags verstanden, die unter Verzicht auf die Durchführung eines Vergabeverfahrens zustande kommt, obwohl sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung eines Vergabeverfahrens vorliegen.
Ein Unternehmen kann dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, in welchem der öffentliche Auftraggeber zur Durchführung eines Vergabeverfahrens verpflichtet werden kann.