horak.
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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UVgO, VOB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

de facto Vergabe

Was ist eine faktische Vergabe?

Was ist eine De-facto-Vergabe? Eine De-facto-Vergabe bezeichnet insbesondere den Abschluss eines öffentlichen Auftrags ohne die erforderliche vorherige EU-Bekanntmachung, obwohl keine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Nicht jede Direktbeauftragung ist unzulässig: Zunächst sind der Anwendungsbereich des Vergaberechts und mögliche Ausnahmevorschriften zu prüfen. Unwirksamkeit nach § 135 GWB Ein ohne zulässige Ausnahme nicht bekannt gemachter Auftrag kann nach § […]

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