Abgabe von Angeboten in Vergabeverfahren bei E-Vergabe
Das E-Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten (auch per E-Mail) ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes. Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform unter www.evergabe-online.de. Zur formgültigen Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebotes in Vergabeverfahren nach […]