Schließt ein öffentlicher Auftraggeber ein Unternehmen generell von der Teilnahme an Vergabeverfahren aus, steht dem ausgeschlossenen Unternehmen gegen eine rechtswidrige Vergabesperre ein Unterlassungsanspruch zu
Ein Interessenkonflikt bei einem Organmitglied des öffentlichen Auftraggebers kann eine Vergabesperre nur insoweit rechtfertigen, als der Gefahr eines Einflusses auf ein Vergabeverfahren nicht durch eine sachgerechte Organisation der Vorbereitung und Durchführung betroffener Vergabeverfahren sowie der hierauf bezogenen Entscheidungsprozesse begegnet werden kann. BGH URTEIL XIII ZR 22/19 vom 3. Juni 2020 – Vergabesperre BGB § 823 […]