Im Vergaberecht kommen verschiedene Vergabearten zur Anwendung. Die Vergabeart ist dabei abhängig von der Reichweite der Vergabe. So gibt es nationale sowie europäische Vergaben.
Vergabearten als Verfahren im Vergabebereich
Vergabearten sind die unterschiedlichen Verfahren im Vergabebereich. Benannt sind die Vergabearten im § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabearten sind schließlich im Einzelnen in den Vergabeunterlagen genauer erklärt und ausformuliert.
Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht
Nationalen Vergaben
Öffentliche Ausschreibung und beschränkte Ausschreibung – das sind jedenfalls zwei Vergabearten, die bei nationalen Vergaben vorrangig sind. Im nationale und im europäische Vergaberecht existieren nämlich verschiedene Verfahrensarten.
Wir beraten Sie im Vergaberecht.
Europäische Vergaben
Bei europaweiten Vergaben sind das offene Verfahren und das nicht offene Verfahren maßgeblich. Liegen besondere, genau festgelegte Voraussetzungen vor, so ist die freihändige Vergabe (national) bzw. das Planungsverfahren/die Verhandlungsvergabe (europaweit) erlaubt.
Im europäischen Vergaberecht gibt es schließlich weiteren Verfahrensarten, wie wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft. Diese werden in der Praxis allerdings weniger angewandt.
Vergabearten
Folgende Vergabearten gibt es:
- beschränkte Ausschreibung
- freihändige Vergabe
- Innovationspartnerschaft
- nichtoffenes Verfahren
- offenes Verfahren
- öffentliche Ausschreibung
- Verhandlungsverfahren/Verhandlungsvergabe
- wettbewerblicher Dialog