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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Rahmenverträge im Vergaberecht nutzen

Haftungsfragen sowie Lieferbedingungen sind Punkte, die Auftraggeber und Auftragnehmer in jedem Fall vorab definieren sollten. Für diese Punkte sollten die Parteien daher einen Rahmenvertrag nutzen.

Als Fachanwälte im Vergaberecht können wir optimale Rahmenverträge für Sie gestalten.

Vertrauen schaffen

In den zukünftigen Verträgen sind diese Punkte dann durch den Rahmenvertrag automatisch hinterlegt. Diese Vorgehensweise schafft Vertrauen unter den Vertragsparteien – entsprechende Rahmenbedingungen sind nämlich anschlließend immer rechtssicher hinterlegt im Rahmenvertrag.

Auftraggeber und der Auftragnehmer halten im Rahmenvertrag grundlegende Aspekte der Zusammenarbeit fest.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Zweck des Rahmenvertrages

Der springende Punkt ist darum folgender: Auftraggeber und der Auftragnehmer müssen die im Rahmenvertrag definierten Regelungen und Vereinbarungen in keinem der folgenden Einzelverträge wiederholt bestimmen. Zweck des Rahmenvertrages ist es also umständliche Wiederholungen zu vermeiden.

Lediglich eine Bestätigung der Vertragsparteien reicht aus, dass sie den Rahmenvertrag als Basis der vorhandenen Einzelvereinbarungen zugrunde legen möchten.

Einsatz im Vergaberecht

Rahmenverträge sind im Vergaberecht zu Hause. Diese Art von Verträgen nutzen Auftraggeber und der Auftragnehmer nämlich besonders im Vergaberecht. Sie schließen in der Regel einen Rahmenvertrag für einen bestimmten Zeitraum. Der Rahmenvertrag ist anschließend gültig für alle kommende Einzelverträge. Das kann beispielsweise ein Bauvertrag sein.

Das Vergaberecht regelt die Bundesregierung in der Vergabeverordnung (VgV)

Rechtsanwältin Karoline Behrend, Fachanwältin für Vergaberecht

Rahmenvertrag für Bauvertrag

Ein Bauvertrag, der einzelne Gebäude im Rahmen eines großen, geschlossenen Bauprojekts betrifft, eignet sich erfahrungsgemäß sehr gut zur Nutzung eines Rahmenvertrages.

Anwendungsbereiche des Rahmenvertrages

Rahmenverträge finden beipielsweise Anwendung in folgenden Bereichen:

  • Bankwesen
  • Versicherungswesen
  • Vergaberecht
Rahmenverträge im Vergaberecht nutzen

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