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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Zielgruppe und Geltungsbereich des Vergaberechts

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Waren, Bau- und Dienstleistungen auf Basis des Vergaberechts beschaffen müssen (§ 97 Abs 1. GWB). Aber der Begriff „öffentlicher Auftraggeber“ stellt somit die Zielgruppe des Vergaberechts dar und grenzt den Geltungsbereich ein. Zu den Institutionen gehören beispielsweise Ämter und Behörden, Städte und Gemeinden, Krankenhäuser, Schulen […]

Was sind öffentliche Aufträge im Vergaberecht?

Der Begriff des öffentlichen Auftrags ist in § 99 Abs. 1 GWB definiert. Danach sind öffentliche Auf-träge entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. Das Vergaberecht kommt nur bei einem Beschaffungsvorgang, d. h. der Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen, […]

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