Zielgruppe und Geltungsbereich des Vergaberechts
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) schreibt vor, dass öffentliche Auftraggeber Waren, Bau- und Dienstleistungen auf Basis des Vergaberechts beschaffen müssen (§ 97 Abs 1. GWB). Aber der Begriff „öffentlicher Auftraggeber“ stellt somit die Zielgruppe des Vergaberechts dar und grenzt den Geltungsbereich ein. Zu den Institutionen gehören beispielsweise Ämter und Behörden, Städte und Gemeinden, Krankenhäuser, Schulen […]