Was sind öffentliche Aufträge im Vergaberecht?
Der Begriff des öffentlichen Auftrags ist in § 99 Abs. 1 GWB definiert. Danach sind öffentliche Auf-träge entgeltliche Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben, Baukonzessionen und Auslobungsverfahren, die zu Dienstleistungsaufträgen führen sollen. Das Vergaberecht kommt nur bei einem Beschaffungsvorgang, d. h. der Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen, […]