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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Vergabe öffentlicher Aufträge über und unter der Schwellenwerte einer EU-Vergabe

Das nationale und EU-vergaberecht ist durch einige spezifische Gesetze und Verordnungen reguliert, wie das GWB (Kartellgesetz), VgV, UVGO (Unterschwellenvergabe-Verordnung), SektVO, VOB/A, haushaltsrechtliche Vorgaben, landesrechtliche Bestimmungen uvam.

Als wirtschaftsrechtliche Rechtsanwaltskanzlei haben wir einen Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Dabei spielt das Vergaberecht sowie vergabebegleitende Beratung/ Vertretung einen zentralen Schwerpunkt. Dies umfasst primär Vergaben oberhalb der Schwellenwerte für eine Verpflichtung zur EU-weiten Ausschreibung (EU-Vergabe), aber auch alle anderen Vergaben, wie eines Teilt unterschwellige Vergaben bis hin zu internationalen Vergaben. Dabei ist heute die eVergabe (elektronische Vergabe, also öffentliche Ausschreibung über e-Vergabe-Plattformen oder e-Vergabe Systeme bei massenhafter Vergabe) unverzichtbar.

Die unterschiedlichen Vergabearten, wie unbeschränkte Ausschreibung, öffentliche Vergabe, beschränkte Vergabe mit Teilnahmewettbewerb oder ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog oder Innovationspartnerschaft berücksichtigen wir in unserer vergaberechtlichen Anwaltspraxis.

Öffentliche Auftraggeber treten häufig schon in der Planungsphase der Beschaffung an uns heran, damit Inhalt und Umfang der Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Vergabeprozess frühzeitig festgelegt werden kann. Natürlich übernehmen wir die Beratung und Vertretung in jeder Phase des Vergabeverfahrens, auch dann, wenn bereits Fehler des Vergabeverfahrens bevorstehen oder sich realisiert haben. Dabei kann eine Rückversetzung des Vergabeverfahrens gegenüber einer Aufhebung mit Neuausschreibung vorteilhaft sein.

Bieter und Bewerber wenden sich teils bereits zu Beginn eines Vergabeverfahren oder auch mit der Übernahme der vergaberechtlichen Vertretung zur Durchsetzung der Teilnahme oder Ausräumung eines Ausschlusses aus dem Vergabeverfahren an uns.

Vergabe öffentlicher Aufträge über und unter der Schwellenwerte einer EU-Vergabe

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