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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Nationales oder europäisches Vergaberecht anwenden

Das nationale Vergaberecht gilt unterhalb der Schwellenwerte. Jenseits der Schwellenwerte greift demzufolge das europäische Vergaberecht. Wir beraten Sie gerne. Schwellenwerte Die Auftragswerte, ab denen für öffentliche Auftraggeber die EU-Richtlinien gelten heißen Schwellenwerte. Diese Schwellenwerte sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wirtschaftliches Volumen Das europäische Vergaberecht findet nur für Aufträge Anwendung, deren wirtschaftliches Volumen definierte Schwellenwerte […]

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