Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig.
Nach wirksamer Zuschlagerteilung ist ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung eines Vergabeverstoßes unzulässig. Soweit die ASt in der Hauptsache festzustellen beantragt hat, dass die Ag bei dem streitgegenständlichen Vergabeverfahren gegen die im Einzelnen vorgebrachten Vergabevorschriften verstoßen haben, steht der Zulässigkeit der am 13. September 2021 an die Bg erteilte Zuschlag entgegen, § 168 Abs. 2 Satz 1 […]