horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Krankenkasse

Vergabesenat hat die Möglichkeit zur Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs

Der Vergabesenat hat aus Gründen der Verfahrensökonomie und des effektiven Rechtsschutzes die Möglichkeit zur Verweisung des Verfahrens an das Gericht eines anderen Rechtswegs. Gründe der Verfahrensökonomie und des ef-fektiven Rechtsschutzes erfordern aber nur dann eine Verweisung entspre-chend § 17a GVG, wenn der Antragsteller sein im Vergabenachprüfungsverfah-ren verfolgtes Rechtsschutzziel im anderen Rechtsweg weiterverfolgen will und kann […]

Nach oben scrollen