Schwellenwerte für die Vergabe nach EU-Vergaberecht
Die wichtigsten, seit dem 01. Januar 2020 geltenden, EU-Schwellenwerte (jeweils ohne Mehrwertsteuer.): Liefer- und Dienstleistungsvergaben oberster und oberer Bundesbehörden 139.000 EUR Vergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich 428.000 EUR Soziale und andere besondere Dienstleistungen 750.000 EUR Konzessionen 5.350.000 EUR Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4 enthält keine Schwellenwerte sondern verweist in § 106 Abs. […]