Mindestanforderungen an einen Nachprüfungsantrag im Vergabeverfahren bei oberschwelliger Vergabe
Die folgenden Informationen zum Vergaberechtsschutz gelten für Vergabeverfahren, die am 18. April 2016 oder später begonnen worden sind (§ 186 GWB), einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren. Maßgeblich sind die Rechtsvorschriften im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). … Der Nachprüfungsantrag sollte folgende Angaben enthalten: 1. Zuschlag: Der Zuschlag ist noch nicht bzw. […]