Open-House-Vergabe wählen
Öffentliche Auftraggeber können das Open-House-Modell wählen. Bei diesem Sonderfall treffen Die Auftraggeber keine Entscheidung zwischen den verschiedenen Angeboten, sondern bewilligen jedem Unternehmen das Recht beizutreten während der Vertragslaufzeit. Das Open-House-Verfahren ist ein Zulassungssystem, das dem Vergaberecht nicht zugeordnet wird. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Bevorzugung ausgeschlossen Die Gefahr der Bevorzugung ist ausgeschlossen, da das Zufallsprinzip […]