Öffentliche Aufträge abgrenzen
Die Abgrenzung zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern verschwimmt oft. Eine genaue Prüfung von Fall zu Fall ist daher erforderlich. Der Gesetzgeber stellt nicht nur Prüfungsrichtlinien bereit, sondern definiert den öffentlichen Auftrag im § 98 GWB. Neben Bund, Ländern und Gemeinden gehören zu den öffentlichen Auftraggebern auch Rechtskonstrukte. Zweck von Rechtskonstrukten ist, Aufgaben der öffentlichen Hand […]