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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UVgO, VOB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber

Eine tragfähige Vergabe beginnt mit einem klar beschriebenen Bedarf, einer realistischen Zeitplanung und der Auswahl des richtigen Regelwerks. Wir begleiten öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Beschaffungen sowie bei Rügen und Nachprüfungsverfahren. Fachbereich, Einkauf und Rechtsberatung sollten dabei frühzeitig zusammenarbeiten.

Rechtsrahmen und Beschaffungsziel bestimmen

Zunächst sind Auftraggebereigenschaft, Auftragsgegenstand und geschätzter Nettoauftragswert zu prüfen. Optionen, Laufzeiten und zusammengehörende Leistungen gehören in die Betrachtung. Je nach Beschaffung kommen insbesondere GWB und VgV, VOB/A, SektVO oder KonzVgV in Betracht. Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die einschlägigen Haushalts- und Landesregelungen maßgeblich.

Förderbedingungen können zusätzliche Pflichten vorgeben. Eine vergaberechtlich mögliche Verfahrensgestaltung erfüllt nicht automatisch sämtliche Auflagen eines Zuwendungsbescheids. Bei gemischten Leistungen, Kooperationen oder einer vorgesehenen Direktvergabe sollte die Einordnung vor Beginn des Verfahrens dokumentiert werden.

Leistungsbeschreibung, Lose und Verträge vorbereiten

Die Unterlagen müssen vergleichbare Angebote ermöglichen. Beschreiben Sie Leistungsgrenzen, Mengen, Schnittstellen, Termine und Nachweise so konkret wie nötig. Funktionsanforderungen können den Wettbewerb für unterschiedliche Lösungen öffnen. Produktvorgaben und Beschränkungen auf einzelne Anbieter benötigen eine belastbare Rechtfertigung.

Losbildung und Gesamtvergabe sind nach den einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Der aktuelle Losgrundsatz steht im GWB in § 97a; für besondere Infrastrukturvorhaben enthält er zusätzliche Voraussetzungen für eine Zusammenfassung. Vertragsbedingungen sollten bereits vor der Ausschreibung mit Leistungsbeschreibung und Wertung abgestimmt werden.

Eignung und Wertung nachvollziehbar gestalten

Eignungsanforderungen müssen zum Auftrag passen und verhältnismäßig sein. Die aktuelle Rechtslage stärkt Eigenerklärungen und die angemessene Berücksichtigung junger sowie kleiner und mittlerer Unternehmen. Unnötig hohe Umsätze oder zu eng gefasste Referenzen können den Wettbewerb beschränken.

Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertungsmaßstab müssen eine sachgerechte Auswahl ermöglichen. Prüfen Sie das Modell vor Veröffentlichung anhand fiktiver Angebote. Bei Konzepten, Präsentationen oder Tests sollten Erwartungen und Bewertungsmerkmale so festgelegt werden, dass die spätere Punktevergabe nachvollziehbar ist.

Verfahren führen und Entscheidungen dokumentieren

Bieterkommunikation, Unterlagenänderungen, Fristverlängerungen, Nachforderungen und Preisaufklärung gehören in eine nachvollziehbare Vergabeakte. Gleiche Informationen und einheitliche Maßstäbe verhindern vermeidbare Streitigkeiten. Ein erst am Ende erstellter Vermerk ersetzt keine zeitnahe Dokumentation wesentlicher Entscheidungen.

Vor dem Zuschlag sind insbesondere Ausschlussgründe, Registerabfragen, Wertung, Finanzierung und Informationspflichten zu prüfen. Geht eine Rüge ein, sind deren Inhalt und die noch verfügbare Zeit gesondert zu bewerten. Nach einem Nachprüfungsantrag muss das gesetzliche Zuschlagsverbot beachtet werden, sobald die Vergabekammer den Auftraggeber entsprechend unterrichtet hat.

Nach dem Zuschlag

Die Vergabeakte sollte an das Vertragsmanagement übergeben werden. Zu überwachen sind insbesondere Leistungsumfang, Termine, Abrufmengen, Preisregelungen und Optionen. Nachträge, Laufzeitverlängerungen oder ein Auftragnehmerwechsel können eine erneute vergaberechtliche Prüfung erfordern.

Wir unterstützen bei der rechtlichen Strukturierung des Projekts, der Prüfung von Unterlagen und Vertragsklauseln sowie bei der Bearbeitung konkreter Konflikte. Art und Umfang der Begleitung werden auf den Beschaffungsbedarf und die vorhandenen internen Zuständigkeiten abgestimmt.

Typische Fragen aus der Praxis

  • Eine Kommune möchte wiederkehrende Leistungen bündeln und benötigt passende Abruf- und Wertungsregeln.
  • Eine Vergabestelle erhält kurz vor dem geplanten Zuschlag eine Rüge und muss ihre Entscheidung rechtzeitig überprüfen.

Häufige Fragen

Kann eine bereits vorbereitete Ausschreibung überprüft werden?

Ja. Für eine gezielte Prüfung sollten neben den Unterlagen auch Auftragswertschätzung, Zeitplan, Finanzierungsgrundlage und die Gründe für die gewählte Verfahrensart vorliegen.

Kann ein Verfahren wegen Zeitdrucks ohne Wettbewerb durchgeführt werden?

Zeitdruck allein genügt nicht. Ausnahmetatbestände haben eigenständige Voraussetzungen. Insbesondere sind Ursachen, Vorhersehbarkeit und die Verantwortlichkeit für die Dringlichkeit zu prüfen.

Beratung und Kontakt

Sie möchten die Anforderungen Ihres Vorhabens oder eines laufenden Vergabeverfahrens prüfen lassen? Über unser Kontaktformular können Sie uns Ihr Anliegen, die Verfahrensnummer und laufende Fristen mitteilen.

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Stand: 1. November 2026.

Quellen und Rechtsgrundlagen: § 97a GWB – Losgrundsatz; § 122 GWB – Eignung; § 8 VgV – Dokumentation; § 31 VgV – Leistungsbeschreibung.

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Wie wir Sie im Vergaberecht unterstützen

Für öffentliche Auftraggeber prüfen und begleiten wir Beschaffungen von der Planung und Wahl des Verfahrens über die Vergabeunterlagen und Zuschlagserteilung bis zur Vertragsdurchführung und Beendigung.

Für Bewerber und Bieter prüfen wir Ausschreibungsbedingungen, unterstützen bei der Wahrung ihrer Verfahrensrechte und vertreten sie bei Rügen, in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und in gerichtlichen Beschwerdeverfahren. Welche Maßnahmen möglich und erfolgversprechend sind, hängt vom Einzelfall und den laufenden Fristen ab.

Welche Unterlagen benötigen wir?

Hilfreich sind die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen, der geschätzte Auftragswert sowie die bisherige Korrespondenz. Bitte weisen Sie besonders auf Angebots-, Rüge- und Rechtsbehelfsfristen sowie eine angekündigte Zuschlagserteilung hin.

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