Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht
Nachprüfung vor der Vergabekammer Das Nachprüfungsverfahren ist der besondere Rechtsschutz für öffentliche Aufträge und Konzessionen im Anwendungsbereich des vierten Teils des GWB. Zuständig ist zunächst die Vergabekammer des Bundes oder des jeweiligen Landes. Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidung erfolgt durch sofortige Beschwerde zum zuständigen Oberlandesgericht. Voraussetzungen und Antrag Antragsbefugt ist grundsätzlich ein Unternehmen, das Interesse […]
