Vergaberecht für Konzessionen
Bei einer Bau- oder Dienstleistungskonzession besteht die Gegenleistung im Recht zur Nutzung des Bauwerks oder zur Verwertung der Dienstleistung, gegebenenfalls zuzüglich einer Zahlung. Entscheidend ist, dass ein tatsächliches Betriebsrisiko auf den Konzessionsnehmer übergeht. Abgrenzung zum öffentlichen Auftrag Nach § 105 GWB muss unter normalen Betriebsbedingungen ungewiss sein, ob Investitionen und Betriebskosten wieder erwirtschaftet werden. Der […]
