Wer ist öffentlicher Auftraggeber?
Das Vergaberecht findet nur auf öffentliche Auftraggeber Anwendung. Dies sind u. a.: die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden sowie deren Sondervermögen, § 98 Nr. 1 GWB, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, wenn sie zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen, sofern Gebietskörperschaften oder deren Verbände […]