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Kanzlei mit Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, Vergabestellen sowie Bewerber und Bieter

Begleitung aller Vergabeverfahren, Fachanwalt für Vergaberecht, EU-Vergaberecht, nationales Vergaberecht, e-Vergabe, öffentliche Ausschreibung, Schwellenwerte, Konzessionen, Zuwendungen, GWB, VgV, UGVO, VoB/A, Rüge, Nachprüfungsverfahren, Zuschlag, vorzeitige Beendigung der Vergabe, Schadensersatz, erneute Vergabe

Erfolglose Bewerber und Bieter informieren

Der Auftraggeber ist nach einer Vergabe verpflichtet erfolglose Bewerber und Bieter zu informieren. Die unterlegenen Bieter erhalten quasi eine Absage. Der Gesetzgeber hat Bedingungen für die Absage mit dem § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt. Auftraggebern und Bietern haben meist unterschiedliche Ansichten über die Informationspflicht gemäß § 134 GWB Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Form und […]

Projektanten in Ausschreibungsverfahren

Projektanten (auch Vorbefasster) sind Bewerber oder Bieter, die einen öffentlichen Auftraggeber vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens beraten. Auch eine andere Unterstützung ist dabei denkbar. Sie möchten mit uns reden? Wir rufen Sie zurück! Auftraggeber dürfen Projektanten nicht aus dem darauffolgenden Vergabeverfahren ausschließen. Sie verfügen jedoch über einen Informationsvorsprung gegenüber den anderen Wettbewerbern. Der Auftraggeber muss […]

Bietergemeinschaften in Ausschreibungsverfahren

Die Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen. Zweck einer Bietergemeinschaft ist die gemeinsamer Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung und späterern Leistungserbringung. Sie möchten mit uns reden? Wir rufen Sie zurück! Ist ein Unternehmen Mitglied einer Bietergemeinschaft, so kann es sich bei der Teilnahme an Ausschreibungen auf die Expertise der anderen Mitglieder berufen. Ist […]

Preisrecht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Für die Preise bei öffentlichen Aufträgen gelten besondere Vorschriften. Auf der Grundlage des Preisgesetzes (PreisG) legt die Verordnung PR Nr. 30/53 (Preisverordnung) den Vorrang von Marktpreisen fest. Selbstkostenpreise dürfen nur ausnahmsweise vereinbart werden. Grundsätzlich unterliegen alle öffentlichen Aufträge – ausgenommen Bauleistungen – der Preisverordnung. Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen der Preisverordnung obliegt den Preisbehörden […]

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